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So funktioniert die Immobilienwertermittlung nach dem Ertragswertverfahren.
Für Pakete braucht es Lagerhallen, für Büroangestellte ein Büro – das klingt einfach, doch ist in der Praxis oft kompliziert. Denn auf dem Markt gibt es zahlreiche Gewerbegrundstücke zu mieten oder zu kaufen, nur passen die leider nicht immer hundertprozentig zur eigenen Geschäftsidee. Mit diesem Leitfaden werden Unternehmer fündig.
Ob Lagerhalle oder Großraumbüro – für jedes Gewerbe braucht es das passende Grundstück. Das zu finden ist gar nicht so leicht, denn neben der passenden Grundstücksgröße spielen auch Lage und baurechtliche Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle. Wer ein Gewerbegrundstück mieten oder kaufen will, findet hier einen Überblick zu den wichtigsten Kriterien bei der Standortwahl, Vertragsbedingungen und möglichen Kosten.
Wer seinen Geschäftsplan bereits detailliert ausgefeilt hat, der hat meist genaue Vorstellungen davon, wie er sein Gewerbe ausüben will – und was das passende Grundstück dafür wäre. Dabei gibt es verschiedene Arten von Immobilien:
Hierzu zählen etwa Verteilerzentren, Vorrats- und Kühlhallen. Die meisten dieser Gewerbegrundstücke zeichnen sich durch nicht-störendes (etwa durch Krach), verarbeitendes Gewerbe aus und befinden sich in der Regel in den Gewerbegebieten der Städte, mit einer guten städtischen Anbindung. Oftmals vereinen sie mehrere Flächentypen, wie zum Beispiel Fertigungs-, Logistik- und Lagerflächen – was auch eine gewisse Flexibilität im Bereich der Expansion und Drittverwertung mit sich bringt.
Handelsimmobilien können Einkaufcenter, Supermärkte, aber auch Ladenlokale im Einzelhandel sein.
Passende Ladenflächen finden Sie hier
Neben den typischen Büroflächen in Bürogebäuden gehören hierzu auch Coworking-Spaces in gemischt genutzten Immobilien. Bei dieser Art Immobilie werden Arbeitsplätze und Infrastruktur – etwa Computer, Telefon, Drucker und Besprechungsräume – zur Verfügung gestellt und können in der Regel angemietet werden.
Büro- und Praxisflächen finden Sie hier
Logistikimmobilien werden als Lager- und Umschlagplatz für Waren genutzt. Als solche leben sie insbesondere von einer guten Infrastruktur Sie finden sich oft im Umfeld von Produktionsbetrieben oder am Rande von Ballungsräumen, oft ist in der Nähe eine Autobahnauffahrt verfügbar oder manchmal auch ein Flughafen. Zusätzlich verfügen die meisten Logistikimmobilien oft auch über angegliederte Büro- und Sozialräume oder eine Werkstatt.
Finden Sie hier Hallen und Industrieflächem
Hierzu gehören etwa Fitnessstudios, Sporthallen oder Indoor-Spielplätze. Unter den verschiedenen Gewerbegrundstücken sind derartige Flächen oft risikobehaftet, da sie eher von Trends abhängig sind.
Hierbei wird ein zusammengehöriges Gewerbegebiet von privaten Unternehmern nach einem einheitlichen Konzept erschlossen und bebaut. Auf der Fläche werden dann Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe verkauft oder vermietet. Der Vorteil: Durch die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur des Gewerbeparks sind die Kosten niedriger.
Bahnhofsgebäude, aber auch Autohöfe und Großraumdiskotheken zählen zu den sogenannten Spezialimmobilien.
Es gibt viele Gewerbemakler, die sich auf einzelne Geschäftsfelder spezialisiert haben – zum Beispiel die Suche nach Einzelhandelsimmobilien oder Bürovermietung. Diese haben in ihrem Bereich bereits ein gut gefülltes Portfolio und können, wenn ein Gewerbegrundstück nicht passt, schnell mit einer Alternative aufwarten.
Eine weitere Anlaufstelle können bestimmte Online-Portale von Gemeinden und Ländern sein, denn diese kümmern sich um die Vermarktung neu erschlossener Gewerbeflächen. Diese Online-Datenbanken werden meist von regionalen und kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften bereitgestellt, in denen neben den Sachdaten der Gewerbeflächen auch Karten und wirtschaftsgeografische Daten bereitgestellt werden. Solche Portale sind zum Beispiel KomSIS in Niedersachsen oder das Standort-Informations-System Bayern (SISBY).
Wer ein Gewerbegrundstück mieten oder kaufen will, sollte gut einschätzen, welche Kriterien für das Gelingen seines Geschäfts entscheidend sind und welche noch eher zu vernachlässigen sind. Generell zu beachten sind:
Bei der realistischen Einschätzung eines Gewerbegrundstücks ist eine Grundstücksanalyse meist hilfreich. Die hat zwar ihren Preis – kann jedoch helfen, das Risiko einer Gewerbegründung oder Expansion zu minimieren. Gewerbeimmobilien werden nach dem Ertragswertverfahren bewertet – im Gegensatz zu Privatimmobilien, die nach dem Sachwertverfahren bewertet werden.
Der Grund und Boden eines Gewerbegrundstücks sollten vor dem Unterschreiben eines Pacht- oder Kaufvertrages stets gut unter die Lupe genommen werden.
Je nach Art des geplanten Gewerbes muss das Fundament der Gewerbeimmobilie besondere Eigenschaften besitzen – ob die vorhandenen ausreichend sind, kann am besten ein Bausachverständiger beurteilen.
Auch sollte die Höhe des Grundwasserpegels überprüft werden – ist der zu hoch, muss das Grundstück aufgeschüttet werden. Problematisch wird es ebenfalls, wenn das Grundstück Hanglage hat: Dann können Hangwasser und Erde auf die Immobilie drücken, weshalb für den Bau des Gebäudes besonderes Material verwendet werden muss. Auch unterirdisches Wasser kann weitere Baumaßnahmen nötig machen – selbst, wenn nur kleine Wassermengen von einem höhergelegenen Grundstück auf das eigene fließen, muss eine Dränage angelegt werden, die an einen Kanal angeschlossen werden sollte.
Ein häufiges Problem bei Gewerbeflächen sind Alt- oder Baulasten. Immobilienkäufer sollten dies überprüfen und dafür sorgen, dass diese vor dem Kauf vom bisherigen Eigentümer entfernt werden – andernfalls sind sie als neue Eigentümer selbst für die Beseitigung zuständig.
Informationen zu vorhandenen Lasten finden sich im Altlastenkataster, im Baulastenverzeichnis und bei den Umweltämtern. Wer sichergehen will, der beauftragt lieber gleich ein Bodengutachten anhand von Probebohrungen. Die Kosten können sich auf rund 1.000, 1.500 Euro belaufen.
Wer auf dem Gewerbegrundstück bauen will, sollte unbedingt überprüfen, ob bereits ein Bebauungsplan dafür vorliegt. Dieser wird meist von der zuständigen Stadt oder Kommune aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und legt fest, was, wo und wie gebaut werden darf. Zum Beispiel kann es Richtlinien für die Dachform, die Höhe des Gebäudes oder der Fläche für Versorgungsanlagen geben. Auch die Emission von Schmutz oder Lärm kann verboten sein. Wer hiervon eine Ausnahme oder Befreiung will, der muss mit der Gemeinde verhandeln.
Ob ein Bebauungsplan vorliegt, kann der Immobiliensuchende beim Eigentümer oder der zuständigen Gemeinde erfragen. Liegt keiner vor, sind für bauliche Veränderungen in der Regel nur die Bestimmungen aus dem Baugesetzbuch entscheidend.
Ob sich ein Unternehmer dafür entscheidet, ein Gewerbegrundstück zu mieten oder zu kaufen, macht einen großen Unterschied. Die Rahmenbedingungen im Überblick:
Der Unterschied zwischen Mieten und Pachten besteht darin, dass der Mieter das Gewerbegrundstück nur nutzen darf, während der Pächter auch das Recht hat, daraus „Frucht zu ziehen“, das heißt, Erträge aus der Fläche erwirtschaften darf. Im Falle einer Gaststätte heißt das, der Pächter darf Theke, Mobiliar und Kochgeschirr nutzen, um damit Gewinn zu machen.
Anders als ein Mietvertrag ist der Pachtvertrag meist auf eine deutlich längere Zeit festgeschrieben – während ein Mietvertrag in der Regel mit einer Frist kündbar ist.
Grundsätzlich unterliegen Gewerbeverträge der Vertragsfreiheit: Die Parteien dürfen fast alles hineinschreiben, was sie für richtig halten. Ist er standardmäßig vorformuliert, unterliegt er lediglich der AGB-Inhaltskontrolle und keine der beiden Parteien darf unangemessen benachteiligt werden. Handelt es sich jedoch um eine Individualvereinbarung, ist diese nur unwirksam, wenn sie gegen zwingendes Recht verstößt. Ferner auch dann, wenn sie gegen Verbotsgesetze (§ 134 BGB) oder den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt oder sittenwidrig ist (§ 138 BGB). Das dürfte jedoch nur im Ausnahmefall gegeben sein.
Für den Vertrag braucht es stets Schwarz auf Weiß, denn die Schriftformklausel gilt. Alle befristeten Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr müssen schriftlich vereinbart werden (§ 550 BGB). Die wichtigsten Punkte in Kürze:
Bei einem Pachtvertrag erhält der Pächter neben dem Nutzungsrecht auch die Möglichkeit der Fruchtziehung – das heißt, er darf mit dem Ertrag der Fläche Gewinn erwirtschaften. Im Gegenzug zahlt er den Pachtzins. Meist ist das ein fester monatlicher Betrag, er kann aber auch abhängig vom Umsatz vereinbart werden. Gerade in der Gastronomie ist es zum Beispiel üblich, dass der Verpächter so am Umsatz beteiligt wird.
Wer alle Rechte und Pflichten auf dem Grund und Boden selbst will, für den bietet sich an, das Gewerbegrundstück zu kaufen. Gerade für junge Unternehmer ist das ein gewagter Schritt, wenn sich das neue Unternehmen noch nicht am neuen Standort bewährt hat. Daher sollte er stets gut kalkuliert sein, da er auch mit einer geringeren Flexibilität und einem hohen finanziellen Aufwand einhergeht. Ist das Unternehmen auf Dauer erfolgreich, ist der Kauf eines Gewerbegrundstücks aber eine feine Sache – denn so landet mehr vom Gewinn in der eigenen Tasche.
Käufer eines Gewerbegrundstücks sollten zunächst ihren Wert realistisch einschätzen lassen. Hierfür können sie einen Gewerbemakler mit der Wertermittlung beauftragen. Diese erfolgt dann über das Ertragswertverfahren, unter ökonomischen und unternehmerischen Aspekten.
Vor dem Unterzeichnen des Kaufvertrages sollten Interessenten die Unterlagen des Gewerbegrundstücks sorgfältig prüfen. Im Optimalfall hat der Verkäufer diese bereits vorbereitet:
Für das Aufsetzen des Kaufvertrages lohnt es sich, einen Fachanwalt für Immobilienrecht zu Rate zu ziehen. Dieser sollte darauf achten, dass auch bisher gemachte Zusagen des Verkäufers im Kauvertrag festgehalten werden. Dazu zählen etwa Garantien für die Gebäudesubstanz und ihre bisherige Instandhaltung. Beim Kauf einer vermieteten Gewerbeimmobilie sollten Käufer zudem eine Garantie einfordern, dass Mieter aktuell keine Mietminderungen geltend machen. Sollte sich diese Garantie als falsch herausstellen, so können sie später Schadensersatz fordern.
Wie viel ein Gewerbegrundstück unterm Strich kostet, ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich. Denn neben dem reinen Kaufpreis muss der Käufer auch noch mit einigen Nebenkosten rechnen. Dazu zählen:
Bei einem Gewerbegrundstück für einen Kaufpreis von 1 Million würden nur für diese drei Kostenpunkte zusätzlich rund 50.000 bis 80.000 Euro fällig. Hinzu kommen oft noch die Kosten für den Makler: Diese trägt je nach Bundesland meist der Käufer allein oder teilt sie sich mit dem Verkäufer. Zusätzlich sollten mögliche Mehrkosten bedacht werden – für Renovierungsarbeiten, Umbaumaßnahmen oder Zusatzkosten aufgrund von Bodenmängeln.
Die steuerliche Situation beim Kauf von Gewerbeimmobilien ist recht komplex, daher empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Denn je nachdem, ob der neue Eigentümer die Immobilie im Betriebs- oder Privatvermögen halten wird und zu welchem Anteil er sie gewerblich nutzen will, kann die Situation anders aussehen.