Wie hoch die aktuellen marktüblichen Mieten in deiner Gemeinde sind, lässt sich mit dem Mietpreisrechner herausfinden. Der Rechner ermittelt anhand von Lage, Ausstattung und Größe die derzeit tatsächlich verlangten Mieten für vergleichbare Wohnungen.
Wie hoch sind aktuell die Mieten für Wohnraum in deiner Gemeinde? Eine Frage, die vor allem Vermieter interessiert, denn bei Neuvermietungen oder einer Mieterhöhung benötigst du sicherlich Anhaltspunkte, wie hoch die Miete sein darf. Der Mietpreisrechner von immowelt.de verrät, wie hoch die aktuellen Mieten für Wohnungen und Häuser in bestimmten Lagen und mit bestimmten Ausstattungsmerkmalen sind. Nach Eingabe der wesentlichen Daten zu einer Wohnung – die genaue Adresse, Größe, Baujahr, Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale – gibt der Mietpreisrechner eine Spanne von Mietpreisen aus, die in jüngerer Vergangenheit für vergleichbare Wohnungen verlangt wurden. Datengrundlage sind die Angebotspreise von Mietwohnungen auf immowelt.de.
Bitte gib deine Adresse ein.
Die Mieten bestehender Mietverhältnisse orientieren sich üblicherweise an den ortsüblichen Vergleichsmieten. Denn bei Mieterhöhungen darf der Vermieter nicht mehr verlangen als das, was ortsüblich ist. Bei Neuvermietungen kann die Miete allerdings frei vereinbart werden und damit auch oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahme: Die Wohnung liegt in einem Gebiet mit Wohnungsknappheit, in dem die Mietpreisbremse gilt. In diesen Fällen darf die Miete maximal zehn Prozent über dem Wert des ortsüblichen liegen.
Die Mieten in einigen deutschen Großstädten, wie zum Beispiel Berlin, sind teils drastisch gestiegen. Der Mietpreisrechner gibt Auskunft über die aktuelle Marktlage.
Foto: Dollars / fotolia.com
Zur Ermittlung der Vergleichsmiete hat der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten vorgesehen. Einerseits kann sich der Vermieter an Mietspiegeln orientieren, die es jedoch nicht für jede Gemeinde gibt. Andererseits kann er zum Beispiel eine Mieterhöhung auch aufgrund eines Sachverständigengutachtens oder der Nennung der Miete für drei vergleichbare Wohnungen begründen.
Die in nach wissenschaftlichen Kriterien erstellten qualifizierten Mietspiegeln genannten Mieten werden mittels der Daten von innerhalb der vergangenen vier Jahre neu vermieteten Wohnungen und innerhalb dieses Zeitraums vorgenommener Mieterhöhungen ermittelt. Damit unterscheiden sich oft die Werte der Mietspiegel und unseres Mietpreisrechners. Dafür gibt es Gründe:
Damit bietet der Mietpreisrechner viel aktuellere Daten aufgrund einer breiteren Basis als die Mietspiegel der Gemeinden, die nur einen Teil des Wohnungsmarktes berücksichtigen und auch auf älteren Daten basieren.
Der Mietpreisrechner berücksichtigt Ausstattung, Lage und Größe einer Wohnung. So lässt sich ein marktgerechter Preis ermitteln.
Foto: Monkey Business / fotolia.com
Vermieter, die bald eine Wohnung neu vermieten wollen, können wichtige Orientierungspunkte erhalten, welche Miete für ihre Wohnung derzeit marktgerecht ist. Zudem hilft der Mietpreisrechner dabei, eventuelle Mieterhöhungspotenziale bei bestehenden Mietverhältnissen auszuloten.
Der Mietpreisrechner hilft Vermietern dabei, einen marktgerechten Mietpreis für ihre Wohnung zu finden. Dabei müssen bei einer Neuvermietung, aber auch bei Mieterhöhungen hinsichtlich der Miethöhe die gesetzlichen Vorgaben des Mietrechts eingehalten werden.
In vielen größeren Gemeinden deckelt die Mietpreisbremse die maximal zulässige Miethöhe. Ob die im Mietpreisrechner ausgegebene Spanne für eine konkrete Wohnung realistisch ist, muss dann individuell geprüft werden: Denn natürlich können manche individuelle Details weder im Mietspiegel noch beim Mietpreisrechner exakt berücksichtigt werden. Eine hervorragende nähere Umgebung, ein überdurchschnittlich guter Zustand der Wohnung oder seltene Ausstattungsdetails wie etwa ein zweiter Balkon, ein Wintergarten oder besonders hochwertige Bodenbeläge können eine höhere Miete als das, was Mietspiegel oder Mietpreisrechner ausweisen, rechtfertigen. Umgekehrt dürften besonders negative Merkmale wie etwa die Lage neben einem Flughafen, Geruchsbelästigungen oder abgewohnte Einbauten in der Wohnung eher für eine Miete unterhalb dieser Werte sprechen.
Der Mietpreisrechner kann also Orientierung geben – einen punktgenauen Wert kann er aufgrund der Besonderheiten vieler Wohnungen jedoch nicht ermitteln.
*| Kostenlos inserieren können private Anbieter, die in den letzten 24 Monaten keine Objekte auf immowelt.de inseriert haben. Dies gilt deutschlandweit für alle Immobilien, die zur Miete auf immowelt.de mit einem 14-Tage-Einsteigerpaket eingestellt werden. Die Anzeige mit der Mindestlaufzeit von 14 Tagen lässt sich jederzeit bis zu einem Tag vor Ablauf kündigen. Anschließend verlängert sich die Anzeige automatisch auf unbestimmte Zeit zum regulären Anzeigenpreis. Sie kann dann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Tag zum Ende eines Zyklus von jeweils zwei Wochen, der mit der automatischen Verlängerung beginnt, gekündigt werden. Es gelten
die aktuell allgemein gültigigen Preise.
Hier geht es zu unserem Impressum, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Hinweisen zum Datenschutz und nutzungsbasierter Online-Werbung.